Zur Trinitätslehre
Nur für die Diskussion im EKD-Forum, aus „Systematische Theologie“ Band I, Seite 327-341, Vandenhoeck, von Wolfhart Pannenberg
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3. Unterscheidung und Einheit der göttlichen Personen
a) Der Ansatz bei der Offenbarung Gottes in Jesus Christus und die traditionelle Terminologie der Trinitätslehre
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Wie aber kann der trinitarische Gottesgedanke aus der Offenbarung Gottes in Jesus Christus begründet werden, wenn weder in der Botschaft Jesu selbst, noch auch in den neutestamentlichen Zeugnissen eine ausdrückliche Formulierung nachgewiesen werden kann, die besagt, daß der eine Gott in den drei Personen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes existiert?
Der Schriftbeweis für die
Trinitätslehre, den die altprotestantische Dogmatik noch in großer Breite
sowohl aus dem Alten als auch aus dem Neuen Testament geführt hatte, mußte nach
dem Aufkommen der historisch-kritischen Schriftauslegung auf eine erheblich
schmalere Basis begründet werden. So urteilte bereits Johann Salomo Semler, daß
viele der in diesem Zusammenhang angeführten Schriftsteller „für uns ungewis
oder unbrauchbar" geworden seien141. Insbesondere forderte er die
141 J. S. Semler: Versuch einer freiem theologischen Lehrart, Halle 1777, 295.
Beschränkung des Schriftbeweises für
die Trinität auf das Neue Testament. Diese Forderung ist seit dem frühen 19.
Jahrhundert fast allgemein anerkannt(142). Aber auch im Neuen Testament wurde
es jetzt schwierig, eine explizite Behauptung der Trinität nachzuweisen143.
Am nächsten kommt einer solchen
Formel der Taufbefehl Mt 28,19, zumal hier nur von einem einzigen „Namen"
des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes die Rede ist, auf den hin
die Taufe vollzogen wird. Die spätere Vorstellung von dem einen Gott in drei
Personen, im Sinne der trinitarischen Theologie des 4. Jahrhunderts, konnte
sich damit verbinden, aber man kann sie nicht der Formel selbst schon
entnehmen. Diese sagt nichts aus über die Art der Zuordnung von Vater, Sohn und
Geist, obwohl der eine Name, der alle drei umfaßt, zweifellos der göttliche
Name ist. Die Einheit des Namens hat ihren Ursprung in der sonst üblichen
Formel von der Taufe auf den Namen des Herrn Jesus (Act 8,16 und 19,5). Sie ist
zur dreigliedrigen Formel erweitert worden (vgl. auch Did 7,1.3)144. Von diesem
Ursprung in der Geschichte der christlichen Taufe her muß sie interpretiert
werden, indem die sachlichen Gründe für die Ausweitung der Taufformel auf den
Namen Jesu zur trinitanschen Taufformel gewürdigt werden. Für sich allein
genommen bildet die trinitarische Taufformel keine hinreichende Grundlage für
einen trinitarischen Gottesbegriff 145 im Sinne der Theologie des 4.
Jahrhunderts, obwohl sie in der Entwicklung der Trinitätslehre eine herausragende
Rolle gespielt hat.
Viel weniger noch können die anderen
triadischen Formeln im Neuen Testament als zureichende Basis für die
Entwicklung einer Trinitätslehre betrachtet werden. Die dogmatische Tradition
hat sich, neben der heute allgemein als sekundär beurteilten Erweiterung von
l.Joh 5,7f.146, besonders auf 2.Kor 13,13 berufen: „Die Gnade unseres Herrn
Jesus.Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes
sei mit euch allen." Aber hier werden Gott, Christus und der Geist nur
nebeneinander genannt, und zwar die beiden letzteren als von „Gott"
unterschieden. Der Segensgruß bringt zwar ihre Verbundenheit zum Ausdruck,
keineswegs aber eine von allen dreien zu behauptende Gottheit. Das wäre eher
der Fall bei Röm 11,36: „Aus ihm und durch ihn und auf ihn hin ist alles",
wenn die drei Glieder dieser Formel mit Sicherheit auf Vater, Sohn und Geist zu
beziehen wären. Es handelt sich aber offenbar um eine stoische Formel, die von
142 K. G. Bretschneider:
Handbuch der Dogmatik der ev.-luth. Kirche I (1814) 3. Aufl.
Leipzig
1828, 476-484 mit dem Ergebnis: „Das alte Testament läßt uns also über diese
Lehre in
Ungewißheit"
(483).
143 A.
a. O. 484ff.
144 Siehe dazu G.
Kretschmar: Der heilige Geist in der Geschichte. Grundzüge frühchristli
cher Pneumatologie, in W. Kasper (Hg.): Gegenwart des Geistes. Aspekte der
Pneumatologie,
Freiburg
1979, 92-130, bes. 128f., sowie L. Abramowski: Die Entstehung der
dreigliedrigen
Taufformel-ein
Versuch, in: ZThK 81, 1984, 417-446, bes. 438 ff.
145 Das hat schon K. G. Bretschneider a. a. O. 484ff. 488f. richtig gesehen.
146 Dieses sog. „Comma
Johanneum" lautet: „Denn drei sind es, die Zeugnis geben: [im
Himmel
der Vater, der Logos und der heilige Geist, und diese drei sind eins; und drei
bezeugen
auf Erden:]
der Geist, das Wasser und das Blut." Vgl. dazu R. Schnackenburg: Die
Johannes
briefe, 2.
Aufl. Freiburg 1963, 37ff.
328
Paulus auf die Heilsgeschichte
übertragen worden ist 147. Sie liegt auch l.Kor 8,6 zugrunde, wo das erste und
das dritte Glied ausdrücklich auf Gott den Vater bezogen sind, das zweite aber
auf „den einen Herrn Jesus Christus, durch den alles ist und durch den auch wir
selbst leben". Das Fehlen einer Erwähnung des Geistes, aber auch die
Beziehung des Namens „Gott" nur auf den Vater, schließen hier eine
trinitarische Deutung aus. In Eph 4,6 sind sogar alle drei Glieder der Formel
auf den Vater allein bezogen (vgl. auch Hebr 2,10), während Kol 1,16 nur vom
Sohn sagt: „Alles ist durch ihn und auf ihn hin geschaffen." Keine dieser
Formeln bringt ein trinitarisches Gottesverständnis zum Ausdruck.
Ahnliches gilt für
die von der altprotestantischen Dogmatik als Schriftgrund für die
Trinitätslehre angeführte Überlieferung von der Taufe Jesu (Mt 3,16f. parr.):
Zwar werden Vater, Sohn und Geist als im Geschehen der Taufe Jesu eng miteinander
verbunden genannt, und das mag sogar die Ausbildung der trinitarischen
Taufformel von Mt 28,19 veranlaßt haben, aber in der Taufgeschichte erscheint
Jesus keineswegs als im Sinne der späteren Trinitätslehre der Gottheit
teilhaftig. Erst im Rückblick von der Ausbildung der Trinitätslehre her konnte
die Überlieferung von der Taufe Jesu als Veranschaulichung der Gemeinschaft der
drei Personen der Trinität aufgefaßt und in Anspruch genommen werden, i. U.
etwa zu einem Adoptionsakt oder auch zur öffentlichen Promulgation des im
Erwählungsratschluß Gottes präexistenten „Sohnes". In einer solchen
rückblickenden Interpretation ist die Taufe Jesu dann durchaus mit Recht nicht
nur in der Theologie, sondern auch in der Geschichte der christlichen Kunst als
eine der klassischen Situationen der Heilsgeschichte behandelt worden, in denen
die Trinität zur Darstellung kommt.
Karl Barth hat
angesichts dieser Sachlage davon gesprochen, daß es in der Schrift zwar
„explizite Hinweise" auf die Trinität gebe, wir aber „nicht erwarten
dürfen, die Trinitätslehre im Alten oder Neuen Testament geradezu ausgesprochen
zu finden"148. Eindeutigere Aussagen finden sich in der Schrift für die
Gottheit des Sohnes149 und des Heiligen Geistes150 für sich.
147 U. Wilckens: Der Brief an die Römer II, Neukirchen 1980, 272 ff.
148 KD I/l, 1932, 330f.
149 Solche Aussagen finden
sich besonders in den Johanneischen Schriften. So bekennt
Thomas:
„Mein Herr und mein Gott" (Joh 20,28), und im ersten Johannesbrief heißt
es von
Jesus
Christus: „Dieser ist der wahre Gott und das ewige Leben" (l.Joh 5,20).
Dazu ist drittens
auch die Aussage des Johannesprologs über den Logos zu rechnen, der nicht nur
im Anfang bei
Gott war,
sondern selbst Gott war (Joh 1,1). Diesen Worten stellte die altprotestantische
Theologie
die'singuläre Aussage der Apostelgeschichte zur Seite, daß „Gott" (aber W
liest:
xuoiou)
sich die Kirche „durch sein eigenes Blut erworben" habe (Act 20,28, vgl.
dazu
G. Stählin:
Die Apostelgeschichte, NTD 5, Göttingen 1962, 269f.), sowie I.Tim 3,16, wo aber
die
Einfügung des Wortes „Gott" als Subjekt der Wendung „offenbart im
Fleisch" sekundär sein
dürfte. Dagegen dürfte die Anwendung des Kyriostitels auf Jesus Christus durchweg
seine volle
Gottheit implizieren. Vgl. o. 289 f. bei Anm. 22-24.
150 Daß der heilige Geist,
der „vom Vater ausgeht" (Joh 15,26), auch selber göttlicher Natur
ist, kann
im Urchristentum ganz allgemein nicht zweifelhaft sein, während die Frage
seiner
hypostatischen
Selbständigkeit sich erst verhältnismäßig spät stellte, und erst damit stellte
sich
auch die Frage nach seinem Verhältnis zur Gottheit des Vaters neu. Unmittelbar
impliziert ist
329
Aber auch in diesen Fällen ist nicht klar erkennbar, wie sich die
Gottheit des Sohnes und die des Geistes zu der des Vaters
verhalten, den die neutestamentlichen Schriften wie
selbstverständlich im Blick haben, wenn sie von Gott schlechthin sprechen151.
Dieser Befund legt es nahe, die Aussagen über die Gottheit des Sohnes
und des Geistes von der Gottheit des Vaters her zu verstehen.
Diesen Weg ist nicht nur die griechische Patristik mit der
Herleitung von Sohn und Geist aus dem Vater als
Ursprung und Quelle der Gottheit gegangen, sondern auch die westliche Theologie mit ihrer an Augustins Trinitätsanalogien anschließenden Deutung von Sohn und Geist als Ausdruck des Selbstbewußtseins und der Selbstbejahung des Vaters. In beiden Fällen handelt es sich um zusammenfassende spekulative Deutungen, die die unterschiedlichen Aussagen der
Schrift in eine so in der Schrift nicht entwickelte
Gesamtanschauung integrieren. Dagegen wäre insoweit nichts
einzuwenden, als solches Vorgehen der Aufgabe
systematischer Begriffsbildung im Verhältnis zur Vielfalt (und häufig auch
Divergenz) der Schriftzeugnisse durchaus angemessen ist. Probleme erheben sich erst im Hinblick auf die Bewältigung dieser systematischen
Aufgabe angesichts der Tendenz der traditionellen Auffassungen einerseits zur Subordination der Gottheit von Sohn und Geist unter die des Vaters, andererseits zur Reduktion dieser beiden Personen auf den Vater als
alleiniges Subjekt der Gottheit.
Die Forderung nach Begründung der Trinitätslehre aus der Offenbarung Gottes in Jesus Christus lenkte im 19. Jahrhundert von den traditionellen Deutungen auf das biblische Offenbarungszeugnis zurück, verschärfte damit aber die Begründungsschwierigkeiten der Trinitätslehre. Barth glaubte, den Ausweg aus dieser Problematik damit gefunden zu haben, daß er die Dreiheit von Vater, Sohn und Geist aus dem Begriff der Offenbarung herleitete, genauer gesagt aus dem Satz „Gott offenbart sich als der Herr", dem er durch grammatische Analyse in seine Bestandteile nach Subjekt, Objekt und Prädikat die drei Seinsweisen des sich offenbarenden Gottes entnahm152. Es ist nun
die Gottheit des Geistes in l.Kor 2,10, aber wohl auch in l.Kor 3,16 (vgl. 6,19), sowie ähnlich Ac:5,4.
151 Siehe dazu K. Rahner:
„Gott" als erste trinitarische Person im Neuen Testament, in:
Zeitschrift
f. kath. Theologie 66, 1942, 71-88. Die Tatsache, daß das Wort „Gott" im
Neuen
Testament
„fast ausschließlich die erste göttliche Person, den Vater, meint", hat M.
Schmaus
(Katholische
Dogmatik I, 3. Aufl. 1948, 334, vgl. 337) dazu veranlaßt, die Aussagen über
Wesen
und Eigenschaften des einen Gottes im Zusammenhang mit der Person des Vaters zu
behandeln.
152 KD I/l, 323ff. „Die
Trinitätslehre ist eine Analyse dieses Satzes bzw. dessen, was er
bezeichnet" (325). Barth nennt ihn die „Wurzel" der Trinitätslehre
(324). Vgl. schon seine
Christliche Dogmatik, München
1927,127f. und die Rechtfertigung dieses Verfahrens in KD I/
l, 312f. gegenüber der damals schon von Th. Siegfried (Das Wort und die
Existenz, 1928, 52)
geäußerten Kritik. Barth beteuert zwar, er habe „natürlich" nicht daran
gedacht, „die Wahrheit
des Trinitätsdogmas aus der allgemeinen
Wahrheit einer solchen Formel abzuleiten" (KD I/l,
312). In der Tat verstand er diese Formel |a, ohne das im einzelnen zu
begründen, als Zusam
menfassung des Offenbarungszeugnisses
der Schrift. Aber die Ableitung aus dieser Formel,
330
aber nicht dasselbe,
die Trinitätslehre aus der Offenbarung Gottes, wie sie in den biblischen
Schriften inhaltlich bezeugt ist, zu begründen, und sie aus der formalen Vorstellung eines sich selbst offenbarenden Gottes herzuleiten.
Barth entwickelte die trinitarischen Aussagen nicht aus den Inhalten der
durch die Schrift bezeugten Offenbarung, sondern aus der
in jenem Satz ausgedrückten formalen Vorstellung des sich selbst
offenbarenden Gottes. Die Struktur dieser Argumentation ist faktisch die der
westlichen Trinitätslehre, wie sie sich seit Anselm von
Canterbury entwickelt hat, insofern sie die Trinität aus der
Subjektivität Gottes, nämlich aus dem in seinem Selbstbewußtsein begründeten
Selbstverhältnis, zu verstehen suchte. Dabei ist für Barth auch die Näherbestimmung Hegels maßgeblich geworden, die das Selbstbewußtsein des-absoluten Geistes als sein Offenbarsein für sich
selber bestimmt hatte, welches wiederum die
Möglichkeit seiner Offenbarung nach außen begründet153.
Angesichts der Herkunft dieser Argumentation von den psychologischen Trinitätsanalogien Augustins ergibt sich der merkwürdig ironisch anmutende Sachverhalt, daß Barth trotz seiner Kritik an den augustinischen vestigia trinitatis^ seine eigene Lehre faktisch aus
deren höchster Gestalt, der imago trinitatis in der
menschlichen Seele, entwickelt hat und nicht, wie er
forderte, aus dem Inhalt der Offenbarung Gottes in Jesus Christus.
Eine Begründung der Trinitätslehre aus dem Inhalt der Offenbarung Gottes in Jesus Christus muß ausgehen vom Verhältnis Jesu zum Vater, wie es im Zusammenhang der Botschaft von der Gottesherrschaft seinen Ausdruck gefunden hat. Die Aussagen des Neuen Testaments über die Gottheit Jesu setzen nämlich seine Gottessohnschaft voraus und sind damit letztlich begründet im Sohnesverhältnis Jesu zum Vater155. Das Verhältnis seiner Botschaft und seines Wirkens zum Vater bildete die Grundlage für das Bekenntnis der christlichen Gemeinde zur Gottessohnschaft Jesu im Lichte der göttlichen Bestätigung seiner Vollmacht durch das Ostergeschehen.
nämlich durch deren „Analyse" (325), ist faktisch auch für den Begründungsgang der Kirchlichen Dogmatik bei der Entfaltung der Trinitätslehre maßgeblich geblieben.
153 Zum Zusammenhang der
Trinitätslehre Barths mit der von Hegel ausgegangenen spekula
tiven
Theologie vgl. meine Ausführungen in: Grundfragen syst. Theologie II,
1980,96-111 (Die
Subjektivität Gottes und die Trinitätslehre), bes. 101 f.
154 KD I/l, 352-367.
155 Ähnlich'W. Kasper:
Der Gott Jesu Christi, Mainz 1982, 298 und 371. Auch J. Moltmann
(Trinität und Reich Gottes,
München 1980, 81-91) begründet die Trinitätslehre mit Recht aus
der Geschichte Jesu als des Sohnes. Dabei
sollte jedoch die Verkündigung Jesu vom Vater und
seinem kommenden Reich den
Ausgangspunkt bilden (vgl. a.a.O. 90), und sie sollte von den
daraus erst zu rechtfertigenden
Aussagen über die Sendung des Sohnes deutlicher unterschieden
werden als das bei Moltmann geschieht,
der mit diesen Aussagen einsetzt (81). Auch die
Verbindung des Sohnestitels mit der
Taufe Jesu in der synoptischen Tradition (81 ff.) muß
angesichts des fast allgemeinen
Urteils der Exegeten, daß Jesus den Sohnestitel noch nicht selbst
für sich in Anspruch genommen hat, aus seiner Verkündigung von Gott dem
Vater gerechtfer
tigt werden.
331
Unterscheidung und Verbundenheit Jesu als des Sohnes mit dem Vater bildeten sodann die Voraussetzung für das Verständnis des Geistes als
einer von Vater und Sohn unterschiedenen, dritten
Gestalt, die jedoch mit der Gemeinschaft des Vaters und des Sohnes
auf das engste verbunden ist. Zwar war die Vorstellung
des göttlichen Geistes als der von Gott ausgehenden schöpferischen Kraft
jüdischer Tradition seit langem vertraut. Zu einer besonderen, vom Vater unterschiedenen Gestalt wurde der Geist jedoch
erst im Christentum infolge der Auffassung Jesu als des
präexistenten Gottessohnes und in Unterscheidung von ihm (s. o. 293 ff.).
Wenn nun aber die Trinitätslehre Auslegung des Verhältnisses Jesu zum
Vater und zu dessen Geist ist, dann ergeben sich daraus einschneidende
Folgerungen für die Beurteilung der Terminologie, die die klassische Darstellung dieser Lehre zur Beschreibung der Beziehungen zwischen Vater, Sohn und Geist entwickelt hat.
Während die ostkirchliche Trinitätslehre in engem Anschluß an die johanneische
Terminologie zwischen „Zeugung" des Sohnes (Joh 1,14; 3,16; vgl. Lk 3,22) und „Hervorgang" des Geistes aus dem Vater (Joh 15,26)
unterschied, faßte das lateinische Mittelalter die Ursprünge
von Sohn und Geist als processiones zusammen, sprach also von zwei Prozessionen, die dann als Zeugung des Sohnes und Hauchung des Geistes (nach Joh 20,22) unterschieden
wurden156. Diese Prozessionen im ewigen göttlichen Wesen, aus
denen die Personen des Sohnes und des Geistes resultieren, die
ihrerseits durch ihre Relationen voneinander verschieden sind (Vaterschaft oder aktive Zeugung, Sohnschaft oder passives Gezeugtsein, Geist als passives Gehauchtsein),
müssen nach der klassischen Trinitätslehre sorgfältig unterschieden werden von
den Sendungen des Sohnes (Rom 8,3; Gal 4,4; Joh 3,17; 8,16 u.ö.) und des Geistes (Joh 14,26; 15,26; 16,7), die das Verhältnis des ewigen
Gottes zur Welt in der Heilsökonomie betreffen. Während
nämlich die „Hervorgänge" von Ewigkeit im göttlichen Wesen stattfinden,
bezieht sich die „Sendung" von Sohn und Geist
ebenso wie die „Gabe" des Geistes (Act 2,38; 10,45) auf diejenigen, zu
denen jemand gesandt oder denen etwas gegeben wird157.
Solche scharfen Unterscheidungen zwischen Zeugung und Hauchung einerseits, Sendung und Gabe andererseits, lassen sich vielleicht rein sprachlogisch rechtfertigen, aber kaum aus der Exegese der biblischen Texte. Was die Hauchung des Geistes angeht, so sind nach Joh 20,22 gerade die Jünger die
156 Zum Zusammenhang
dieser Differenz zwischen östlicher und westlicher Terminologie
mit dem weiteren Bedeutungsumfang von lat. processio gegenüber griech.
exjtÖQEuaig vgl.
Y.
Congar: Der Heilige Geist (Paris 190-1980) dt. Freiburg 1982, 385f., sowie
W.Kasper
a.a.O. 267f.
Die Unterscheidung von Zeugung und Hervorgang wurde im Osten schon von
Johannes
von Damaskus (de fide orth. 1,8; MPG 94, 816 C) betont. Zum westlichen Sprachge
brauch vgl. Thomas v. Aqum S. theol. 1,27. - Die im folgenden kurz genannten
Grundbegriffe
der Trinitätslehre werden zusammenfassend erläutert bei W. Kasper a. a. O.
337-347.
157 Vgl. Thomas v. Aquin S. theol. 1,43,2.
332
Empfänger der so
vermittelten Geistmitteilung. Von einer ewigen Hauchung verlautet
nichts. Gerade wenn an dieser Stelle die Geistmitteilung an Adam bei der
Schöpfung (Gen 2,7) anklingen sollte158, handelt es sich um einen
Akt im Verhältnis Gottes zur geschöpflichen
Wirklichkeit. Eher läßt sich bei Joh 15,26
eine Unterscheidung zwischen Hervorgang des Geistes aus dem Vater und Sendung durch den Sohn vermuten; aber
die heutige Exegese faßt die beiden
Wendungen als parallel auf, analog zu Joh 16,28, so daß es sich um einen und denselben Sachverhalt, die Mitteilung des
Geistes an die Jünger, handelt159.
Zu einem ähnlichen Ergebnis führt die Untersuchung der biblischen Aussagen über die „Zeugung" des Sohnes. Wenn im lukamschen Bericht von der Taufe Jesu die Himmelsstimme mit den Worten von ps 2,7 spricht: „Du bist mein Sohn. Heute habe ich dich gezeugt" (Lk 3,22), dann bezieht sich das Wort „heute" nicht auf das Heute der göttlichen Ewigkeit, das keine Vergangenheit oder Zukunft außer sich hat160, sondern auf das Ereignis der Taufe Jesu als Erfüllung des Psalmwortes, so wie Lk 4,21 die Erfüllung der Verheißung von Jes 61,1 f. im Auftreten Jesu proklamiert. Während der Markusbericht (1,11) Jesus als den erwählten Sohn Gottes proklamiert, bei Matthäus (3,17) die in der Geburt Jesu begründete Gottessohnschaft aus Anlaß seiner Taufe offenbar gemacht wird, bedeutet die bei Lukas bewahrte Wiedergabe der Taufstimme durch ps 2,7 (statt Jes 42,1) vielleicht wie in Hebr 1,5 und 5,5 die Einsetzung Jesu zum Hohenpriester161. Das kann allerdings kaum für Act 13,33 gelten, da ps 2,7 hier auf die Auferstehung Jesu bezogen wird162. Jedenfalls aber geht es bei den neutestamentlichen Bezugnahmen auf die Psalmstelle durchweg um die Erfüllung des Psalmwortes in der geschichtlichen Person Jesu Christi. Dadurch ist der Gedanke einer ewigen Gottessohnschaft sicherlich nicht ausgeschlossen. Er läßt sich aber auch nicht aus diesen Schriftstellen begründen. Ebensowenig genügt dafür die Berufung auf die Bezeichnung Jesu als „eingeborener Sohn" Gottes im Johannesevangelium (Joh l,14 u. 18; 3,16 u. 18): Sie besagt zwar, daß Jesus der „einzige" (vgl. Lk 7,12; 8,42; 9,38) Sohn Gottes ist, bringt aber nicht schon den Gedanken einer ewigen Zeugung zum Ausdruck163. Erst die Kombination mit Prov 8,23 ergab
158 R. E. Brown: The Gospel according to John XIII-XXI, New York 1970,1022
f.
159 R.E. Brown a.a.O. 689 und 724f.
160 So D. Hollaz: Examen theologicum acroamaticum I, Stargard 1707, 463 f.
161 So W. Grundmann: Das
Evangelium nach Lukas (Berlin 1961) 8. Aufl. 1978, 107 mit
G.
Friedrich (ZThK 53, 1956, 265-311, 281 ff.).
162 Siehe dazu J. Roioff:
Die Apostelgeschichte, Göttingen 1981, 206 f. Roioff hält das Zitat
von ps 2,7 in Verbindung mit der Taufe Jesu
im Text von Lk 3,22 für „sicher sekundär" und deutet
Hebr 1,5
wie Act 13,33 sachlich analog zu Rom 1,4 auf die himmlische Inthronisation Jesu
bei
seiner
Auferstehung: „Durch die Erhöhung hat Gott Jesus zu seinem Sohn gemacht"
(207).
163 So R. E. Brown: The Gospel According to John I-XII (Anchor Bible 29) New
York 1966,
13f.: „Monogenes describes a quality of Jesus,
bis uniqueness, not what is called in Trimtarian
theology his ,procession'" (13).
333
bei Origenes eine ausreichende biblische Basis für diese Vorstellung
(princ. 1,2,1-4).
Die biblischen Aussagen über die „Zeugung" des Sohnes beziehen sich
also nicht weniger auf die geschichtliche Person Jesu von Nazareth
als die über seine „Sendung". Dabei bildet in
den paulimschen und Johanneischen Sendungsworten die Präexistenz des Sohnes
oder des Logos den Ausgangspunkt für den Gedanken seiner Sendung
in diese Welt. Im Gegensatz zur Auffassung der
klassischen Trinitätslehre kommt der Gedanke der Zeugung also einer
Zugehörigkeit des Sohnes zum ewigen Gott weniger nahe als die Sendungsaussagen
durch die Präexistenzvorstellung. Auch sie aber müssen als Ausdruck der Implikationen im Verhältnis Jesu zum Vater erwiesen werden, bevor sie irgendeine Relevanz für die Begründung einer
trinitari-schen Gotteslehre gewinnen können. Denn der Präexistenzgedanke, der
den Sendungsaussagen zugrunde liegt, enthält noch keineswegs
die Überzeugung von der Homousie des Sohnes mit dem Vater. Wenn diese zentrale
Behauptung der Trinitätslehre des 4. Jahrhunderts als gerechtfertigt gelten soll, dann muß sie sich als Implikat des Verhältnisses Jesu zum Vater
erweisen. Die Traditionsgeschichte der christlichen Theologie
kann sehr wohl unter der Leitung des Geistes Christi diesen Sachverhalt richtig
entfaltet haben, obwohl die dabei als Schriftbeweis
angeführten Einzelaussagen der Bibel nicht hinreichend sind. Die
Beziehungen,zwischen der Person Jesu, dem Vater und dem
Geist können sich als nicht nur geschichtliche, heilsökonomische, sondern darin zugleich das ewige Wesen Gottes kennzeichnende Beziehungen erweisen. Damit ist jedoch nicht gesagt, daß sich ihre
Beschreibung auf die traditionellen Begriffe der
Hervorbringung, der Zeugung und der Hauchung reduzieren ließe.
Die Einsicht, daß der „immanente" göttliche Logos „streng derselbe" ist wie der „ökonomische", also die konkrete, geschichtliche Person Jesu Christi, hat Karl Rahner in seiner Darstellung der Trinitätslehre (Mysterium Salutis, Grundriß heilsgeschichtlicher Dogmatik hg. J. Feiner u. M.Löhrer 2, Einsiedeln 1967, 317-401, hier 336) zu der These veranlaßt, immanente und ökonomische Trinität seien identisch (ebd. 328f.); vgl. schon Karl Rahner: Schriften zur Theologie 4, 1960, 115f.). „Das, was Jesus als Mensch ist und tut, ist das den Logos selbst offenbarende Dasein des Logos als unseres Heiles bei uns" (Schriften 4,123). In der Erfahrung Jesu und seines Geistes „ist schon die immanente Trinität selbst gegeben" (ebd. 128). Infolgedessen hat Rahner eine Revision der traditionellen Unterordnung der ökonomischen „Sendungen" unter die innertrinitarischen „Hervorgänge" gefordert: Zumindest im Falle Jesu ist die Sendung der Person nicht nur „appropriiert", sondern ihr eigentümlich (Myst Sal 2,329). Die „Sendungen" müssen daher den „Ansatzpunkt" für den ganzen Trinitätstraktat bilden (347, vgl. 341). Dieser Forderung hat Eberhard Jüngel zugestimmt (Das Verhältnis von „ökonomischer" und „immanenter" Trinität, ZThK 72, 1975, 353-364, 362 n. 2 = ders.: Entsprechungen, München 1980, 274 n. 2). Die Konsequenz daraus müßte eigentlich sein, daß nicht der Gedanke der Selbstmitteilung Gottes durch Sohn und
334
Geist, sondern das konkrete Verhältnis Jesu zum Vater Ausgangspunkt dertrinitäts-theologischen Reflexion wird. Rahner kam dieser Konsequenz nahe, indem
er als „Differenzierung(en)" der kirchlichen Lehre von der Zeugung des Sohnes durch den Vater im Lichte der „Selbstinterpretationjesu" zu der
Feststellung gelangte: „Jesus weiß sich zunächst als der konkrete
Eine, der dem Vater gegenübersteht und der uns begegnet als
der Sohn..." (Myst Sal 2,357). Dennoch arbeitete Rahners Explikation der
Trinitätslehre nicht das Gegenüber Jesu zum Vater als seine Selbstunterschei-.
düng vom Vater aus, sondern wählte den Gedanken der „Selbstmitteilung" des
Vaters durch den Sohn (357f.) als
Leitgedanken (371 ff.). Eng damit verknüpft ist Rahners Ablehnung der Annahme
von drei Subjektivitäten in Gott (366, vgl. 343) zugunsten der Vorstellung eines
einzigen sich selbst mitteilenden göttlichen Subjekts. Nach Rahner gibt
es „auch ,innertrinitarisch' nicht ein gegenseitiges ,Du'" (366 Anm. 29). Daher geriet er trotz seines
Ansatzes beim konkreten Verhältnis Jesu zum Vater in Schwierigkeiten mit der kirchlichen Behauptung dreier
Personen im trinitarischen Leben Gottes (385ff.). Anders als Rahner hat
Eberhard Jüngel in seinen Ausführungen über „Jesus Christus als vestigium
trinitatis" (Gott als Geheimnis
der Welt, Tübingen 1977,470-505) die personale Differenz zwischen Vater und
Sohn bewahrt, indem er die Beziehung Jesu zu Gott als „Ausdruck einer Beziehung Gottes auf Jesus" (482) thematisierte.
Doch auch bei Jüngel gewinnt infolge der Konzentration seiner Ausführungen auf die Identifizierung Gottes mit dem
gekreuzigten Jesus (497 ff.) das
Gefalle der Vorstellung einer einseitig vom Vater ausgehenden Bewegung, einer vom Vater ausgehenden
Selbstunterscheidung (498), maßgebliches
Gewicht für die Strukturierung der Trinitätslehre (508 ff. vgl. 520).
b) Die wechselseitige Selbstunterscheidung von Vater, Sohn und Geist als konkrete Gestalt der trinitarischen Relationen
Der über alles Menschliche und Geschöpfliche unendlich erhabene Gott ist erkennbar nur durch den Sohn: „Niemand erkennt den Vater als allein der Sohn und wem der Sohn es offenbaren will*' (Mt 11,27). Wer ihn kennt,
der kennt auch den Vater (Joh 8,19); denn er ist der Weg zum Vater: „Niemand kommt zum Vater außer durch mich" (Joh 14,6). Daher ist die Weise, wie
Jesus vom Vater geredet hat, der einzige Zugang zur Erkenntnis des Vaters, aber
auch des Sohnes; denn nur durch den Vater wird Jesus als der Sohn erkannt (Mt 11,27).
Jesu Reden vom Vater steht im Zusammenhang der Botschaft von der Nähe seiner Herrschaft und des Aufrufs an die Menschen, alle anderen Anliegen der anbrechenden Zukunft Gottes unterzuordnen, ihn dadurch als Gott anzuerkennen. So beginnt auch das Gebet Jesu mit der Bitte an den Vater um die Heiligung seines Namens und das Kommen seines Reiches, auf daß sein Wille auf Erden geschehe, wie er in der Verborgenheit des Himmels ohnehin geschieht (Lk 11,2ff.; Mt 6,9f.): Darin wird der Name Gottes bei uns geheiligt, daß wir ihn als Gott ehren und seinem Willen Raum geben. So gehören die drei ersten Bitten des Vaterunser eng zusammen.
335
Eben darauf, daß der Name des Vaters bei den Menschen geheiligt werde, indem sie seiner Herrschaft die Ehre geben, zielt die ganze Botschaft
Jesu. Alles andere, insbesondere die Heilsverkündigung
Jesu, ergab sich daraus. Das wird an späterer Stelle noch
ausführlicher zu bedenken sein. Hier geht es zunächst nur
darum, daß die ganze Sendung Jesu der Ehre des Vaters und seiner Herrschaft diente. Dieser aus der synoptischen Jesusüberlieferung
zu erhebende Sachverhalt wird im hohenpriesterlichen Gebet
Jesu bei Johannes treffend zusammengefaßt in dem Satz Jesu:
„Ich habe dich auf Erden verherrlicht und darin das
Werk vollbracht, das du mir zu tun gegeben hast" (Joh 17,4). Der Herrschaft des Vaters Geltung zu verschaffen bei den
Menschen, das ist der vornehmste Inhalt und erste Zweck
der Sendung Jesu, und indem er dieser seiner Sendung lebt, erweist er
sich als „Sohn", der dem Willen des Vaters dient (vgl.
Joh 10,36 ff.). Der Sohnestitel ist der Reflex der Botschaft Jesu vom Vater,
ein Reflex, der vom Inhalt dieser Botschaft auf seine eigene Person fällt164.
Voraussetzung dafür ist, daß Jesus den Vater von sich selber unterschied
als einen „anderen", der Zeugnis für ihn ablegen wird: So
heißt es wiederum bei Johannes (8,18 und 50).
Dementsprechend sagt der Johanneische Christus, der Vater sei größer als er (Joh
14,28) und sein eigenes Wort sei „nichtmeines, sondern das des Vaters, der mich gesandt hat" (14,24). Auch hier
wieder pointiert Johannes einen
Sachverhalt, der sich auch in der synoptischen Jesusüberlieferung findet: Indem Jesus die Anrede als „guter
Lehrer" mit der Begründung
zurückweist, niemand sei gut als der eine Gott (Mk 10,18), unterscheidet er sich von Gott und ordnet sich als
Geschöpf Gott unter, sowie er es in
seiner Botschaft von der Nähe der Gottesherrschaft von seinen Hörern verlangt. Dieselbe Unterordnung unter den Vater
äußert sich im Nichtwissen um die
Stunde des Endes (Mk 13,32 parr.) und in der Antwort an die Zebedaiden, daß ihm nicht zustehe, die Ehrenplätze
an seiner Seite im Himmelreich zu
vergeben (Mt 20,23 parr.), und schließlich in der Unterordnung seines eigenen Willens unter den des Vaters im
Gebet zu Gethsemane (Mk 14,36 parr.).
Alle diese Schriftstellen sind von den Sozinianern als Argumente gegen die volle Gottheit des Sohnes angeführt worden. Die altprotestantische Dogma-tik hat darauf nur die Antwort gefunden, daß diese Worte Jesu lediglich auf seine Menschheit zu beziehen seien165. Doch diese Auskunft ließ sich schon
164 Ygj o 288f., sowie besonders das Anm.15 zitierte
Urteil von M. Hengel über den
Ursprung des Sohnestitels. Die
nachösterliche Gemeinde hat die Gottessohnschaft Jesu auf seine
Auferweckung von den Toten zurückgeführt
(Rom 1,4), aber doch im Sinne göttlicher Bestäti
gung seines vorösterlichen Wirkens.
Andererseits wurde die Taufe Jesu als Proklamation seiner
Gottessohnschaft überliefert (Mk 1,11
parr.), und zwar in bezug auf seine darauf folgende
öffentliche Wirksamkeit. So ist in
jedem Falle der Sohnestitel auf Jesu Wirken im Zusammenhang
mit seiner Botschaft vom kommenden
Reich des Vaters zu beziehen.
165 D. Hollaz: Examen theologicum acroamaticum I, Stargard 1707, 456ff.
336
nach den
Maßstäben der klassischen Christologie nicht halten, weil es an allen diesen Stellen um die Person Jesu geht, also um den
menschgewordenen Logos oder Sohn, nicht nur um seine
menschliche Natur. Die altprotestantische Dogmatik hat sich durch ihre
ausweichende Antwort um die Erkenntnis gebracht, daß Jesus sich
gerade in seiner Selbstunterscheidung von Gott als der
Sohn Gottes erweist. Es ist nach dem Johannesevangelium die Anklage der Gegner Jesu gewesen, daß er sich selbst zu Gott mache (Joh 10,33; vgl. 19,7), indem er sich eine Autorität anmaße, die ihm nicht zukomme. Die Antwort Jesu darauf lautet: „...ich suche nicht danach, mich
selbst zu verherrlichen. Es ist ein anderer da, der danach sucht und darüber befindet" (Joh 8,50). Dementsprechend bittet
Jesus im hohenpriesterlichen Gebet den Vater, ihn als
seinen Sohn zu verherrlichen (Joh 17,1), eine Bitte, die erfüllt
werden wird durch den Geist, den der Vater senden wird
(16,14).
Indem Jesus sich selbst vom Vater unterscheidet, sich als sein Geschöpf dem Willen des Vaters unterwirft und so dem Anspruch der Gottheit des Vaters Raum gibt, wie er es durch seine Verkündigung der Gottesherrschaft von allen ändern verlangt hat, gerade darin erweist er sich als
der Sohn Gottes und als eins mit dem Vater, der ihn gesandt
hat (Joh 10,30). Er ist der Sohn Gottes, indem er in seiner
eigenen Person zugleich für alle ändern den Anspruch des ersten Gebotes im Kommen Gottes zu seiner Herrschaft ehrt, wie es seine Verkündigung fordert; denn so verherrlicht er den Vater, und das ist der Gegenstand seiner Sendung in die Welt.
Die Selbstunterscheidung Jesu als Mensch vom Vater ist konstitutiv nicht nur für seine Gemeinschaft mit dem ewigen Gott im Gegensatz zu Adam als dem ersten Menschen, der wie Gott sein wollte (Gen 3,5) und sich eben dadurch von Gott trennte. Indem Jesus durch seine Sendung und in seinem eigenen Verhältnis zum Vater die Gottheit des Vaters verherrlicht, gehört er selbst als Entsprechung zum Anspruch des Vaters so mit diesem zusammen, daß Gott in Ewigkeit nicht anders Vater ist als im Verhältnis zu ihm. Das unterscheidet Jesus von allen ändern Menschen, die seinem Ruf folgen und durch seine Vermittlung an seiner Gemeinschaft mit dem Vater teilnehmen: Dafür ist immer schon vorausgesetzt, daß er der ist, in welchem sie den Zugang zum Vater haben. Als der so dem Vatersein Gottes Entsprechende ist Jesus der Sohn, und weil darin der ewige Gott als Vater offenbar ist und darum überall nur so Vater ist, wie er es in der Beziehung auf den Sohn ist, darum teilt der Sohn seine Gottheit als das ewige Gegenüber des Vaters. Damit tritt an der menschlichen Wirklichkeit der Person Jesu ein Aspekt hervor, der als ewiges Korrelat der Gottheit des Vaters zur Person Jesu gehört, aber seiner menschlichen Geburt vorausgeht: der ewige Sohn. Doch der ewige Sohn ist eben zunächst ein Aspekt an der menschlichen Person Jesu, und entscheidend für sein Hervortreten ist die Selbstunterscheidung Jesu vom Vater, der
337
auch für ihn der eine Gott ist. Darum ist die Selbstunterscheidung vom
Vater auch konstitutiv für den ewigen Sohn in seiner
Beziehung zum Vater.
Der Übergang vom Gottesverhältnis Jesu zum Gedanken des ewigen Sohnes
und damit zur Differenz von Vater und Sohn im ewigen Wesen Gottes selbst hängt daran und geschieht dadurch, daß Gott als Vater in
Jesu Verhältnis zu ihm offenbar und darum in Ewigkeit nur so
der Vater ist, wie er es im Verhältnis zu Jesus ist, darum
auch im ewigen Gegenüber zu Jesus als dem Sohn: Weil der
ewige Gott nicht unmittelbar von Ewigkeit auf eine zeitlich geschöpfliche Wirklichkeit bezogen gedacht werden kann, ohne
daß damit deren zeitliche und geschöpfliche Eigenart verloren
ginge, indem sie als Korrelat des ewigen Gottes selber ewig wird, muß der
Aspekt der Zugehörigkeit Jesu zur ewigen Gottheit des
Vaters, als dessen ebenso ewiges Korrelat, von
seiner menschlichen, geschöpflichen Wirklichkeit unterschieden werden: Das ist die Wurzel der Unterscheidung eines göttlichen und
eines menschlichen Aspektes, also zweier „Naturen", an der Person Jesu. Die daraus sich ergebenden Konsequenzen wird die Chnstologie noch ausführlich erörtern.
Wenn nun die Selbstunterscheidung Jesu vom Vater konstitutiv dafür ist,
daß auch im ewigen Gott selber ein Gegenüber, das Gegenüber des Sohnes zum Vater, angenommen werden muß, und wenn dieses Gegenüber als Selbstunterscheidung des Sohnes vom Vater zu denken ist, dann erhebt
sich die Frage, ob Ähnliches auch umgekehrt für das Verhältnis
des Vaters zum Sohne gilt, so daß auch von der Seite des Vaters aus der
Unterschied zum Sohn durch eine Selbstunterscheidung des Vaters vom Sohne
gesetzt wäre. Daran schließt sich die weitere Frage an, ob
auch das Verhältnis des Geistes zu Vater und Sohn
auf solcher gegenseitigen Selbstunterscheidung beruht.
Bevor diese Fragen geprüft werden, ist zunächst zu bedenken, daß die Selbstunterscheidung Jesu vom Vater nicht nur dem Vater als Person innerhalb der Einheit des göttlichen Lebens mit dem Sohne gilt, sondern den
Vater als den einen Gott meint, von dem Jesus sich selber unterscheidet. Wenn er gerade darin der
ewige Sohn dieses Vaters ist, so folgt daraus, daß er im Akt der
Selbstunterscheidung seine Gottheit vom Vater empfängt. Sollte es dazu eine Entsprechung auf Seiten des Vaters in seinem Verhältnis zu Jesus
geben können?
Der Tradition gilt der Vater als allein ursprungslos (avagxog) unter allen drei Personen der Trinität und als Ursprung und Quelle der Gottheit für Sohn und Geist166. In der „Ordnung" der trinitarischen Personen167 steht er
166 Joh. von Damaskus de
fide orth. 1,8, MPG 94, 808 ff. Vgl. o. Anm. 69 f., bes. Gregor von
Nazianz
or. 40,43 (MPG 36, 420 B).
167 Nach Thomas von Aquin
S. theol. 1,22,3 handelt es sich um eine in der Natur der Sache
begründete
Ordnung (ordo naturae) gemäß dem Ursprung (secundum onginem). Dieser
Ge
sichtspunkt
wurde auch in der altprotestantischen Dogmatik (z.B. A. Calov: Systema locorum
theologicorum
III, Wittenberg 1659,153 ff.) übernommen und wirkte sich in der Lehre von den
338
daher an erster Stelle
und ist allein in jeder Hinsicht Gott von sich aus (a seipso)16S.
Solche Bestimmungen scheinen eine echte Wechselseitigkeit in den Beziehungen der trinitarischen Personen auszuschließen, weil die Ordnung des Ursprungs unumkehrbar vom Vater zu Sohn und Geist verläuft. Dennoch formulierte Athanasius als entscheidendes Argument gegen die Arianer, daß der Vater nicht Vater wäre ohne den Sohn169.
Bedeutet das nicht, daß in irgendeiner Weise auch die
Gottheit des Vaters abhängig sein muß von seiner Beziehung
zum Sohn, wenn auch in anderer Weise als das beim Sohn der Fall
ist? Der Vater ist nicht vom Sohn „gezeugt" oder
„gesandt". Diese Beziehungen bleiben unumkehrbar. Nur in einer davon verschiedenen Hinsicht könnte über die im Vaternamen ausgedrückte Relativität seines Vaterseins auf den Sohn hinaus eine Abhängigkeit des Vaters vom Sohn konkretisiert und damit eine echte
Gegenseitigkeit in den trinitarischen Beziehungen begründet werden.
Nach dem Matthäusevangelium ist dem auferstandenen Christus „alle Macht übertragen im Himmel und auf Erden" (Mt 28,18). Die Spruchquelle schreibt sogar schon dem vorösterlichen Jesus das Wort zu: „Alles ist mir von meinem Vater übertragen" (Lk 10,22 = Mt 11,27). Nach Johannes hat der Vater „das ganze Gericht dem Sohn übertragen, damit alle den Sohn so ehren, wie sie den Vater ehren" (Joh 5,23 vgl. 27). Das Wort aus der Spfuchquelle geht darüber noch hinaus, weil ihm zufolge nicht nur das Gericht, sondern „alles" dem Sohn übertragen worden ist. Der Sohn ist also nicht nur der Repräsentant der Herrschaft Gottes, sondern ihm ist ihre Ausübung übertragen. Er ist der Inhaber der Herrschaft. Wie der. Auferstandene durch die Erhöhung in diese Herrscherstellung eingesetzt wird (Phil 2,9ff., vgl. Hebr 2,8), so hat er verborgenerweise schon in seinem irdischen Wirken die Herrschaft des Vaters ausgeübt, indem er ihr den Weg bereitete, so daß sie in seinem Wirken schon anbrach. Sein Auftrag ist es, zunichte zu machen, „was sonst noch Herrschaft besitzt, Gewalt beansprucht und Macht ausübt. Denn er soll herrschen, bis Gott ihm alle seine Feinde unter seine Füße gelegt hat" (l.Kor 15,24f.). Daß Gott es ist, der ihm seine Feinde unter seine Füße legt, wird man auf das Wirken des vom Vater ausgehenden Geistes beziehen dürfen. Wenn das aber geschehen ist, dann „wird sich auch der
Appropriationen so aus, daß dieser Ordnung wegen auch das erste der Werke Gottes, die Schöpfung, dem Vater appropriiert wird (194f.).
168 A. Calov: ...a seipso est, quia a nullo alio. Atque ita etiam dicitur atiiödeo?; non
quod solus pater sit SEIPSO DEUS... sed quod solus sit A SEIPSO DEUS, ac aiJTODoiav
illam, per quam Jehovah
est, non habeat ab alio, uti Filius et Spiritus Sanctus (a.a.O.
111,192). Calvin hatte behauptet: et
filmm, quatenus Deus est, fatemur ex se ipso esse, subla-
to personae respectu; quatenus vero films est, dicimus
esse ex patre (Inst.
1,13,25, CR
30,2,113).
Damit wurde die Abhängigkeit vom Vater auf die personale Relation eingeengt,
nicht
auch auf die Teilhabe an der Gottheit bezogen.
169 Athanasius c. Arian 1,29; vgl. 14 und 34, sowie 3,6.
339
Sohn dem Vater unterstellen, der ihm alles unterworfen hat, damit dann
Gott alles in allem ist" (ebd. 28).
Im Sinne der Unterscheidung von Zeugung und Sendung des Sohnes wäre die Übertragung der Herrschaft des Vaters auf den Sohn und ihre Rückgabe an den Vater in der eschatologischen Vollendung dem Bereich der Sendung und nicht der innertrinitarischen Beziehung zwischen Vater und Sohn zuzurechnen. Wenn aber die innertrinitarischen
Beziehungen zwischen Vater und Sohn am Verhältnis der geschichtlichen
Person Jesu zum Vater und des Vaters zu ihm abzulesen sind, dann ist
der Vollzug der Sendung Jesu Ausdruck seines
Verhältnisses zum Vater und der Beziehung des Vaters zu ihm. Die Übertragung
der Macht und Herrschaft des Vaters auf den Sohn ist dann auch als Bestimmung der innertrinitarischen Beziehungen zwischen beiden zu verstehen, ebenso wie die Rückerstattung der Herrschaft an den Vater durch den Sohn. Die beiden Akte der Übertragung der Herrschaft auf den Sohn und ihrer Rückerstattung an den Vater erscheinen dabei zunächst getrennt, der erste bezogen auf die Sendung des Sohnes, der andere auf
die eschatologische Vollendung. Aber sie schließen sich in
keiner Weise aus, sondern durchdringen sich so, daß beides
zugleich gilt: Die Herrschaft des Sohnes besteht ja in
nichts anderem als darin, die Herrschaft des Vaters zu verkündigen, ihn zu verherrlichen und ihm alles zu unterwerfen. Darum findet das Reich des Sohnes kein Ende (Lk 1,33) mit der Rückgabe der
Herrschaft an den Vater, sondern seine Herrschaft vollendet sich darin, daß alles der Herrschaft des Vaters unterworfen, der Vater von der ganzen Schöpfung als der eine Gott geehrt wird.
In der Übertragung und Rückerstattung der Herrschaft vom Vater auf den Sohn und vom Sohn auf den Vater wird eine Gegenseitigkeit ihres Verhältnisses erkennbar, die in der Vorstellung der Zeugung fehlt. Indem der Vater seine Herrschaft auf den Sohn überträgt, macht er sich in seinem Königtum davon abhängig, daß der Sohn ihn verherrlicht und durch den Vollzug seiner Sendung die Herrschaft des Vaters verwirklicht. Die Selbstunterscheidung des Vaters vom Sohne geschieht also nicht nur dadurch, daß er den Sohn hervorbringt, sondern auch darin, daß er dem Sohne „alles übertragen hat", so daß sein Reich und damit seine eigene Gottheit nun vom Sohn abhängt170: Die Herrschaft, das Reich des Vaters ist nämlich seiner Gottheit keineswegs so äußerlich, daß er Gott sein könnte auch ohne sein Reich171. Mag auch die
170 Der Begriff
„Selbstunterscheidung" wird in der Trinitätstheologie seit dem W.Jahrhun
dert verwendet, aber fast durchweg einseitig im Sinne der Hervorbringung einer
zweiten und
dritten
Person der Gottheit durch den Vater. Ausgehend von der Selbstunterscheidung des
Sohnes
gegenüber dem Vater sollte der Ausdruck jedoch in anderem Sinne, nämlich so
verwen
det
werden, daß der sich selbst von anderem Unterscheidende damit sich selber
zugleich als
abhängig
bestimmt
von dem anderen, von dem er sich unterscheidet.
171 Karl Barth hat mit
Recht den Begriff der Herrschaft Gottes für gleichbedeutend mit dem
des
Wesens Gottes, also mit der Gottheit Gottes erklärt (KD I/l, 369 vgl. II/l,
519). Auch
Welt als
Gegenstand seiner Herrschaft nicht notwendig zur Gottheit Gottes gehören, weil ihr Dasein seinen Ursprung in der schöpferischen Freiheit
Gottes hat, so ist doch das Dasein einer Welt mit der Gottheit Gottes nicht
vereinbar ohne seine Herrschaft über sie. Darum gehört die Herrschaft zur
Gottheit Gottes. Sie hat ihren Ort schon im innertrinitarischen Leben Gottes, in der Gegenseitigkeit der Beziehung zwischen dem Sohn, der sich
frei der Herrschaft des Vaters unterwirft, und dem Vater, der
seine Herrschaft dem Sohn überträgt172.
Erst auf der Grundlage dieses Sachverhalts ist dann von einer trinitätstheo-logischen Relevanz auch des Kreuzes Jesu zu sprechen. Die Passion Jesu Christi ist nicht ein Geschehen, das nur die angenommene menschliche Natur des ewigen Logos beträfe, als ob es die ewige Ruhe des trinitarischen Lebens Gottes gar nichts anginge. Vielmehr „steht im Tode Jesu die Gottheit seines Gottes und Vaters auf dem Spiel"173. Zwar ist es nicht richtig, pauschal vorn „Tode Gottes" am Kreuz zu sprechen, wie es seit Hegel geschehen ist174. Nur vom Sohn Gottes ist zu sagen, daß er gekreuzigt, gestorben und begraben wurde. Auch hier besagt die dogmatisch korrekte Auslegung solcher Aussagen, daß der Sohn Gottes zwar selber, aber nach seiner menschlichen Natur gelitten hat und gestorben ist. Unmittelbar vom Tode Gottes selbst in seinem Sohn zu sprechen, ist umgekehrter Monophysitismus175. Dennoch kann es nicht anders sein, als daß Jesus in Person, also in der Person des ewigen Sohnes durch das Leiden und Sterben am Kreuz betroffen wurde, freilich so, daß Jesus in seiner äußersten Erniedrigung und in der Annahme dieses Sterbens die äußerste Konsequenz seiner Selbstunterscheidung vom Vater auf sich nahm und sich gerade darin als der Sohn des Vaters bewährte.
Athanasius hat das Königtum Gottes zu den Eigenschaften gerechnet, die^ihm in Ewigkeit zukommen, und zwar sowohl dem Vater (c. Arian 1,21), als auch dem Sohne (1,46 im Anschluß an ps 44,7f. sowie 11,13).
172 Siehe dazu auch
J.Moltmann: Trinität und Reich Gottes, München 1980, 108f. „Das
Reich
Gottes geht also von einem göttlichen Subjekt zum ändern über und wandelt
dadurch
seine
Gestalt" (109). Moltmann betont mit Recht, daß die Gottesherrschaft
folglich schon zum
innertrinitarischen
Leben Gottes zu rechnen ist, zu den opera ad intra. Der Satz, daß die
Dreieinigkeit
der Gottesherrschaft „voran" gehe (ebd.), ist dann allerdings
irreführend.
173 J. Moltmann: Der
gekreuzigte Gott. Das Kreuz Christi als Grund und Kritik christlicher
Theologie,
München 1972, 144 mit Bezugnahme auf R. Weth, Ev. Theol.
31, 1971, 227ff.
174 G.
w.f! Hegel: Vorlesungen über
die Philosophie der Religion III, hg. G. Lasson (PhB
63)
157ff., vgl. schon ders.: Glauben und Wissen (1802/3) PhB 62b, 123f. Aus der
ausgebreite
ten Literatur zu diesem Gedanken Hegels und seinem Verhältnis zu Nietzsches
Wort vom Tode
Gottes
(Die fröhliche Wissenschaft Aph 125, vgl. 343) sei hier neben der eingehenden
Interpre
tation von
E.Jüngel (Gott als Geheimnis der Welt, Tübingen 1977, 83-132) nur Chr. Link:
Hegels
Wort „Gott selbst ist tot", Zürich 1974, genannt.
Bei Hegel heißt es ausdrücklich: „Es ist nicht dieser
Mensch, der stirbt, sondern das
Göttliche; eben dadurch wird es Mensch"
(Jenaer Realphilosophie hg. J. Hoffmeister PhB 67,
268); dazu E.Jüngel a. a. 0.102 und bes.
auch 126 f. mit den Aussagen Luthers von 1528 und der
Konkordienformel (SD VIII, BSELK 1030
f.).
341
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